Auf dieser Seite bieten wir Ihnen eine Auswahl von Informationen zu wirtschaftlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus an.

Formulare und Hinweisblätter

Steuerliche Möglichkeiten

Es wurde seitens der Finanzverwaltung Möglichkeiten geschaffen, um die Liquidität der von der Corona-Folgen betroffenen Unternehmen zu stärken. Dazu zählen:

  • zinslose Stundung von ausstehenden Zahlungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer für das Jahr 2020
  • Zurückholen der gezahlten Umsatzsteuersondervorauszahlung 2020 (für Betriebe, für die eine Dauerfristverlängerung bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung gewährt worden ist)

Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir entsprechende Anträge für Sie stellen sollen.


Soforthilfe / Nicht Rückzahlbare Zuschüsse für Thüringen

Das Thüringer Wirtschaftsministerium gab am 18.03.2020 bekannt, dass das Land ein Soforthilfeprogramm auflegt, über das Klein- und Kleinstunternehmen, aber auch Freiberufler unbürokratisch und schnell eine Entschädigung in Form eines einmaligen, direkten Zuschusses erhalten können. Die Höhe richtet sich nach der Unternehmensgröße:

  • Unternehmen mit bis zu fünf Arbeitnehmern: 5.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu zehn Arbeitnehmern: 10.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu 25 Arbeitnehmern: 20.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern: 30.000 Euro

Die Antragstellung ist seit Montag, 23.03.2020 über die Thüringer Aufbaubank und die Industrie- und Handelskammern möglich. Den Antrag hierzu finden Sie bei der Thüringer Aufbaubank:
https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#download

Wir unterstützen Sie dabei gern.


Weiterführende Informationen