1.

Kauf eines Grundstücks

(Wohnung, Haus, Gewerbe)

2.

Vermietung der Immobilie

3.

Verkauf der Immobilie / Schenkung oder Erbe Immobilie

Steuerberater für Fragen bei Kauf, Vermietung und Verkauf von Immobilien aus Jena

Wir als Steuerberater haben uns auf Fragen zu Immobilien und der damit einhergehenden Vermietung spezialisiert. Dabei ist es egal, ob es um ein ganzes Grundstück, eine Eigentumswohnung, ein Mietshaus oder um eine Ferienwohnung handelt.

Wir betreuen eine Vielzahl von Immobilienbesitzern in Jena und anderen deutschen Gemeinden. Unsere Mitarbeiter sind außerdem bestens geschult für die Betreuung von großen Immobilien-Unternehmen.

Was können wir hier als Steuerberater bei Fragen zu Immobilien für Sie leisten? Das möchten kurz anhand der verschiedenen Phasen aufzählen, die bei Grundstücken, Häusern und Wohnungen denkbar sind.

Phase 1 – Kauf einer Immobilie

Beim Kauf eines Grundstücks sind viele Entscheidungen zu treffen. Je nach Objekt können die steuerlichen Fragen unterschiedlich sein und die Auswirkungen aus den zu treffenden Entscheidungen immens sein. Sie stellen in dieser Phase die Weichen für die Zukunft.

Rechtsform

Wer soll das Grundstück oder das Haus überhaupt kaufen? Macht es Sinn, den Kauf als Privatperson durchzuführen oder soll es vielleicht sogar als Immobilien-GmbH erfolgen?

Grunderwerbsteuer und Abschreibung

Wir geben Antworten zu den Fragen: Gibt es Möglichkeiten die Grunderwerbsteuer möglichst gering zu halten und wie erhalte ich die günstigste Abschreibung?

Finanzierung

Wir helfen Ihnen bei der Wahl der richtigen Finanzierung. Dabei prüfen wir den Kreditvertrag auf steuerliche Optimierungen. Außerdem erstellen wir auch Prognosen und Renditeberechnungen.

Vermietung an Gewerbe

Möchten Sie an gewerbliche Mieter vermieten? Unsere Steuerberater zeigen Ihnen auf, welche Vorteile es hat, Grundstücke mit Umsatzsteuer zu vermieten. So können Sie in solchen Fällen beispielsweise die Umsatzsteuer, die Ihnen von Handwerkern in Rechnung gestellt wird, direkt abziehen. Damit erhalten Sie einen Liquiditätsvorteil.

Phase 2 – Vermietung

Sie haben eine Immobilie erworben und benötigen Hilfe bei der laufenden steuerlichen Betreuung? Dann stehen wir Ihnen gern für alle Fragen zur Verfügung und übernehmen die Erstellung der notwendigen jährlichen Steuererklärungen und Jahresabschlüsse.

PRivatvermieter

Sie handeln als Privatperson oder als Grundstücks-GbR? Dann erzielen Sie mit der Vermietung in der Regel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Höhe dieser Einkünfte wird dabei ermittelt, wenn von den Mieteinnahmen die sogenannten Werbungskosten – also Ihre Ausgaben als Vermieter – abgezogen werden. Gern erstellen wir Ihnen die entsprechenden Erklärungen und Berechnungen und lassen diese in die Einkommensteuererklärung oder Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung einfließen.


Immobilien-GmbH

Sie handeln als Immobilien-GmbH? Dann ist für diese GmbH jährlich ein Jahresabschluss aufzustellen und der Gewinn durch den sogenannten Betriebsvermögenvergleich ermittelt werden. Gern übernehmen wir das für Sie. Außerdem beraten wir Sie gern, wie Sie mit einer Immobilien-GmbH zunächst lediglich rund 15%-Steuern zahlen.


Überlassung an Verwandte

Bei der Vermietung an Gewerbemieter, können Sie auf die Umsatzsteuerpflicht Ihrer Mieteinnahmen optieren. Daraus erhalten Sie den Vorteil des Vorsteuerabzugs für beispielsweise umfangreiche Sanierungsarbeiten. Lassen Sie sich dazu jedoch vorher umfassend durch uns beraten, da es hier auch Nachteile geben kann.

Sanierung Gebäude

Von uns erhalten Sie außerdem Tipps, wie sogenannten anschaffungsnahe Aufwendungen vermieden werden können. Dabei handelt es sich um Aufwendungen zur Sanierung eines Gebäudes, die schlimmstenfalls über die lange Abschreibungsdauer von bis zu 50 Jahren abgeschrieben werden müssen. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung, damit es nicht dazu kommt und die Aufwendungen sofort abgezogen werden können.


Phase 3 – Verkauf oder Schenkung und Erbe einer Immobilie

Sie wollen eine erworbene Immobilie wieder verkaufen oder verschenken und vererben? Dann sprechen Sie uns unbedingt vorher an! Die steuerlichen Fallen sind hier enorm!

Sie wollen an Ihre Kinder verkaufen oder verschenken? Unsere Steuerberater zeigen Ihnen, welche Varianten möglich und sinnvoll sind.

Dabei betrachten wir die Folgen sowohl für Sie als auch für die Kinder oder andere Personen, die beschenkt werden sollen.

Wir können Ihnen anhand der steuerlichen Verfahren auch eine kurze Immobilienbewertung nach steuerlichen Werten erstellen. Diese dient als Grundlage für Gespräche zur Nachfolge an die Kinder.

Verkauf immobilie steuerfrei

Immobilienverkäufe sind bei Privatpersonen zwar grundsätzlich steuerpflichtig. Aber das gilt nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie weniger als 10 Jahre liegen. Besteuert wird dann der Unterschied zwischen Verkaufserlös und dem Anschaffungspreis abzüglich Abschreibungen.

Volle Steuerpflicht auch bei mehr als 10 Jahren

Aber Achtung: Ein Verkauf kann nämlich selbst dann steuerpflichtig sein, wenn Sie denken, dass die bekannte 10-Jahres-Frist abgelaufen ist. Das kann zum Beispiel bei einer unentdeckten Betriebsaufspaltung der Fall sein. Die Schäden daraus können enorm sein. Bei einem Gewinn aus solch einer Veräußerung von 1.000.000 Euro ergibt sich schnell eine (ungewollte) Steuerlast von über 400.000 Euro.

Gewerblicher Grundstückshandel

Außerdem müssen Sie darauf achten, dass ein Verkauf von mehreren Immobilien innerhalb kurzer Zeit dazu führen kann, dass die Verkäufe als gewerblicher Grundstückshandel eingestuft werden könnten. Dann kommt neben der Einkommensteuer auch noch die Gewerbesteuer auf Sie zu. Mit der Hilfe unserer Steuerberater können wir die Probleme hieraus vermeiden.

Umsatzsteuer beim Verkauf der Immobilie

Auch beim Verkauf von Immobilien ergeben sich umsatzsteuerliche Fallstricke. Hier müssen Sie besonders darauf achten, wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre an Mieter mit Umsatzsteuer vermietet haben. Sprechen Sie uns an!