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Steuerberater wechseln

Entscheiden Sie sich zu einem Steuerberaterwechsel, um Mandant in einer unserer Niederlassungen zu werden, dann möchten wir diesen Wechsel gut vorbereiten und so einfach wie möglich für Sie gestalten.

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Was ist beim Steuerberater­wechsel zu beachten?

Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Steuerberaterwechsel?

Grundsätzlich können Sie Ihren Steuerberater zu jeder Zeit wechseln. Wenn der Vorberater aber bereits mit Arbeiten an einer Bilanz oder Steuererklärung begonnen haben sollte, ist zu empfehlen noch abzuwarten. In solchen Fällen würden ansonsten für Sie doppelte Kosten anfallen.

Es ist uns aufgefallen, dass Mandanten gern den Jahresasbschluss des Vorjahres noch vom alten Steuerberater fertigen lassen. Dabei hat man aber schon die Daten des aktuellen Jahres aber schon an uns übertragen. Frei nach dem Motto „Wer gebucht hat, soll auch den Abschluss machen“ ist aber nicht immer der beste Weg. Schließlich bietet die Möglichkeit einen Jahresabschluss zu erstellen für uns die Möglichkeit, einen umfassenden Blick auf alle Buchungen eines Jahres werfen und diese zu prüfen. Eine bessere Einarbeitung in den neuen Fall kann es gar nicht geben. Außerdem erspart man sich so ein mühseliges Übernehmen der Werte des alten Steuerberaters nachdem dieser mit dem Vorjahresabschluss fertig ist – das bedeutet für Sie ganz konkret auch eine Kostenersparnis.

In der Regel ist ein Wechsel des Steuerberaters problemlos möglich. Besteht ein Beratungsvertrag, kann es sein, dass Sie an Kündigungsfristen gebunden sind. Die Rechtsprechung sieht zwar Möglichkeiten, diese Fristen zu umgehen, jedoch wird dann unter Umständen Konfliktpotential mit dem vorherigen Steuerberater gelegt.

Die Kündigung teilen Sie Ihrem alten alten Steuerberater am besten schriftlich mit. Hierfür haben wir eine Kündigungsvorlage als kostenfreien Download erstellt. Diese Vorlage können Sie für Ihr Schreiben an den Vorberater verwenden.

Nach der Kündigung muss uns Ihr vorheriger Steuerberater mit einer reibungslosen Übergabe alle relevanten Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen.

Die Übermittlung der Mandantendaten erfolgt in der Regel digital und für Sie damit vollkommen unproblematisch. Wir können in jedem Fall alle elektronischen Daten einlesen, die im sogenannten DATEV-Format bereitgestellt werden. Sollte der Vorberater dies nicht können, finden wir auch dafür eine Lösung. Ob nun im DATEV-Format oder eine andere Lösung: Sie brauchen sich hierüber keine Gedanken machen, da wir das direkt mit dem alten Steuerberater klären.

Bei einem Wechsel zu uns, benötigen wir von Ihnen einige wichtige Informationen und Unterlagen. Dazu haben wir einen Fragebogen vorbereitet, den Sie hier abrufen können.

Wenn wir Ihre Steuerberatung übernehmen dürfen, erhalten Sie von uns eine vorgefertige Vollmacht per E-Mail. Mit dieser Vollmacht können wir dem Finanzamt zeigen, dass wir ab sofort Ihr neuer Steuerberater sind. Die alte Vollmacht gegenüber dem Vorberater wird damit gelöscht.

Fragen zum Wechsel des Steuerberaters?

Bleiben noch Fragen zum Steuerberaterwechsel?

Unsere Experten in unseren Steuerbüros stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie bei dem Wechsel. Nutzen Sie unser Kontaktformular, wir rufen Sie zurück und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch mit Ihnen.