Im Rahmen der Erstellung ihrer Steuererklärung ermitteln wir die Einkünfte aus:

– Nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmereinkünfte)

– Renten entsprechend dem Alterseinkünftegesetz

– Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Wohnungen, Häuser usw.)

– Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen und Kapitalanlagen)

– Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen

– Sonstigen Einnahmen (z.B. Spekulationsgewinne)

– Nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und ähnliches

Korrekte Erfassung von:

– Sonderausgaben

– Versicherungen

– Außergewöhnlichen Belastungen

– Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Eltergeld, Insolvenzgeld u.s.w.)

– Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen

– Kinderbetreuungskosten

– Vermögenswirksamen Leistungen